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Künstliche Intelligenz verändert die Wirtschaft grundlegend. Unternehmen nutzen KI-Systeme längst nicht mehr nur für einfache Textentwürfe oder die Erstellung von Bildern. KI unterstützt Personalentscheidungen, analysiert Kundendaten, automatisiert Geschäftsprozesse und wird zunehmend in Produkte und Dienstleistungen integriert.

Mit diesen technischen Möglichkeiten entstehen erhebliche rechtliche Herausforderungen. Denn der Einsatz künstlicher Intelligenz ist keineswegs ein rechtsfreier Raum.

Die Europäische Union hat mit der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, international als Artificial Intelligence Act oder kurz AI Act bezeichnet, einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen. Die Verordnung soll Innovation ermöglichen, gleichzeitig aber Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte schützen.

Für Unternehmen bedeutet dies: Wer KI entwickelt, anbietet oder im eigenen Betrieb einsetzt, muss sich mit den rechtlichen Anforderungen auseinandersetzen.

Dabei geht es nicht nur darum, mögliche Bußgelder zu vermeiden. Ebenso wichtig sind verlässliche Geschäftsprozesse, klare Verantwortlichkeiten, rechtssichere Verträge und der Schutz vor Haftungsrisiken.

1. Was ist der AI Act?

Der AI Act ist eine unmittelbar geltende europäische Verordnung zur Regulierung künstlicher Intelligenz.

Sein zentraler Ansatz ist die risikobasierte Regulierung. Nicht jede KI-Anwendung unterliegt denselben Anforderungen. Entscheidend ist vielmehr, welche Risiken ein System für Menschen, Unternehmen und die Gesellschaft mit sich bringt.

Die Verordnung unterscheidet insbesondere zwischen verbotenen KI-Praktiken, Hochrisiko-KI-Systemen und Anwendungen, für die bestimmte Transparenzpflichten gelten. Für viele andere KI-Anwendungen bestehen keine besonderen Hochrisiko-Anforderungen aus dem AI Act. Unabhängig davon können jedoch andere Rechtsvorschriften einschlägig sein.

Gerade dieser risikobasierte Ansatz macht die rechtliche Bewertung anspruchsvoll.

Ein Unternehmen kann beispielsweise ein KI-System zur Formulierung allgemeiner Marketingtexte einsetzen, ohne dadurch bereits die besonderen Pflichten für Hochrisiko-KI auszulösen. Wird hingegen ein KI-System zur Bewertung von Bewerbern verwendet, kann eine wesentlich strengere Regulierung greifen.

Entscheidend ist nicht allein die verwendete Technologie, sondern vor allem ihr konkreter Einsatzzweck.

2. Für welche Unternehmen gilt die KI-Verordnung?

Ein verbreiteter Irrtum besteht darin, dass der AI Act ausschließlich große Technologieunternehmen betreffe.

Tatsächlich kann die Verordnung für zahlreiche Unternehmen unterschiedlicher Branchen relevant sein.

Hierzu gehören beispielsweise:

Dabei unterscheidet der AI Act insbesondere zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.

Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter ihrem Namen oder ihrer Marke in Verkehr beziehungsweise nehmen es in Betrieb.

Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung ein, soweit sie nicht ausschließlich im persönlichen, nicht beruflichen Bereich handeln.

Diese Unterscheidung ist rechtlich bedeutsam, weil die jeweiligen Pflichten unterschiedlich ausgestaltet sind.

Besonders sorgfältig muss geprüft werden, ob ein Unternehmen durch die Veränderung eines bestehenden KI-Systems oder durch eine Änderung seines Verwendungszwecks selbst in eine Anbieterrolle hineinwächst.

Für Unternehmen empfiehlt es sich daher, nicht nur die eingesetzte Software, sondern auch die eigene rechtliche Rolle innerhalb der KI-Wertschöpfungskette zu untersuchen.

3. Welche KI-Anwendungen sind verboten?

Bestimmte KI-Praktiken hält der europäische Gesetzgeber für mit grundlegenden europäischen Wertvorstellungen unvereinbar.

Die entsprechenden Verbote gelten überwiegend bereits seit dem 2. Februar 2025.

Hierzu zählen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere bestimmte manipulative oder täuschende KI-Techniken, die Menschen erheblich schädigen können, die Ausnutzung besonderer Schutzbedürftigkeit sowie bestimmte Formen des Social Scoring.

Auch bestimmte Anwendungen biometrischer Technologien und der Emotionserkennung unterliegen erheblichen Einschränkungen.

Ein praxisrelevantes Beispiel betrifft die Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Der Einsatz von KI-Systemen zur Ableitung von Emotionen von Beschäftigten ist grundsätzlich verboten, soweit nicht eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme, etwa für medizinische oder sicherheitsbezogene Zwecke, eingreift.

Unternehmen sollten deshalb genau prüfen, welche Funktionen eingekaufte KI-Produkte tatsächlich besitzen und ob diese Funktionen im vorgesehenen Einsatzbereich zulässig sind.

Ab dem 2. Dezember 2026 gelten darüber hinaus neue Verbote für bestimmte KI-Anwendungen zur Erzeugung oder Manipulation nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen sowie von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.

Eine technische Funktion ist nicht automatisch rechtlich zulässig, nur weil ein Softwareanbieter sie bereitstellt.

4. Hochrisiko-KI: Wann gelten besonders strenge Anforderungen?

Ein zentraler Bestandteil des AI Act betrifft sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme.

Hierunter fallen bestimmte Anwendungen, die aufgrund ihres Einsatzzwecks erhebliche Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte haben können.

Der AI Act enthält hierfür unterschiedliche Einstufungstatbestände, insbesondere in Artikel 6 und den Anhängen I und III.

Zu den relevanten Bereichen können unter anderem gehören:

Personalwesen: KI-Systeme zur Auswahl von Bewerbern, zur Bewertung von Beschäftigten oder zur Unterstützung bestimmter arbeitsbezogener Entscheidungen.

Bildung: Bestimmte KI-Systeme, die über Bildungszugänge, Lernleistungen oder Prüfungsbewertungen mitentscheiden.

Finanzdienstleistungen: Bestimmte Systeme zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen.

Kritische Infrastruktur: Bestimmte sicherheitsrelevante KI-Anwendungen bei der Verwaltung oder beim Betrieb kritischer Infrastruktur.

Regulierte Produkte: KI-Systeme, die als Produkt oder Sicherheitskomponente eines Produkts unter die einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen fallen.

Nicht jede KI-Anwendung in diesen Bereichen ist automatisch ein Hochrisiko-KI-System. Maßgeblich sind die konkreten gesetzlichen Tatbestände, der Verwendungszweck und mögliche Ausnahmen.

Eine fehlerhafte Risikoeinstufung kann weitreichende Folgen haben.

Wird ein tatsächlich hochriskantes System zu Unrecht als gewöhnliche KI-Anwendung behandelt, besteht die Gefahr, dass notwendige Compliance-Maßnahmen unterbleiben.

Umgekehrt kann eine übervorsichtige Einstufung zu unnötigem organisatorischem und wirtschaftlichem Aufwand führen.

Die rechtliche Klassifizierung eines KI-Systems gehört deshalb zu den wichtigsten ersten Schritten einer strukturierten KI-Compliance.

5. Welche Pflichten gelten für Hochrisiko-KI-Systeme?

Für Hochrisiko-KI-Systeme sieht die Verordnung umfassende Anforderungen vor.

Anbieter müssen, soweit die jeweiligen Vorschriften anwendbar sind, unter anderem ein Risikomanagementsystem vorhalten, Anforderungen an Daten und Daten-Governance erfüllen, technische Dokumentationen erstellen und geeignete Aufzeichnungen ermöglichen.

Hinzu kommen Anforderungen an Transparenz, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit.

Auch Konformitätsbewertungsverfahren, Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten können relevant werden.

Für Betreiber gelten eigene Verpflichtungen. Dazu können insbesondere die bestimmungsgemäße Verwendung, geeignete menschliche Aufsicht, die Überwachung des Betriebs sowie bestimmte Informations- und Dokumentationspflichten gehören.

Die Pflichten lassen sich daher nicht pauschal auf einen einzigen Verantwortlichen übertragen.

Wer KI-Systeme von einem externen Anbieter einkauft, sollte vertraglich klären, welche Informationen, technischen Möglichkeiten und Unterstützungsleistungen der Anbieter bereitstellen muss.

Wann müssen Unternehmen diese Pflichten erfüllen?

Die ursprünglich vorgesehenen Anwendungsfristen wurden durch den AI Omnibus angepasst.

Nach der aktuellen Rechtslage gelten die maßgeblichen Hochrisiko-Vorschriften für Systeme nach Anhang III grundsätzlich ab dem 2. Dezember 2027. Für bestimmte Hochrisiko-Systeme im Zusammenhang mit regulierten Produkten nach Anhang I ist grundsätzlich der 2. August 2028 maßgeblich.

Übergangsregelungen und Besonderheiten des jeweiligen Systems müssen gesondert geprüft werden.

Die verlängerten Fristen bedeuten allerdings nicht, dass Unternehmen bis dahin untätig bleiben sollten.

Die Identifizierung betroffener KI-Anwendungen, die Abstimmung mit Softwareanbietern und der Aufbau interner Kontrollstrukturen können erhebliche Vorlaufzeiten erfordern.

Wer rechtzeitig beginnt, kann notwendige Anpassungen planbarer und häufig kostengünstiger umsetzen.

6. Chatbots, Deepfakes und KI-generierte Inhalte: Welche Transparenzpflichten bestehen?

Nicht nur Hochrisiko-KI ist rechtlich relevant.

Seit dem 2. August 2026 gelten wesentliche Transparenzanforderungen nach Artikel 50 AI Act.

So müssen Menschen bei bestimmten KI-Systemen grundsätzlich darüber informiert werden, dass sie mit künstlicher Intelligenz interagieren, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist oder eine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Das betrifft insbesondere zahlreiche Chatbot-Anwendungen.

Auch für bestimmte synthetisch erzeugte oder manipulierte Inhalte bestehen Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten.

Hierzu zählen unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden.

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Art des Inhalts, Rolle des Verantwortlichen und gesetzlicher Ausnahme. Für bestimmte redaktionell überprüfte und verantwortete Texte bestehen Ausnahmen.

Für Anbieter entsprechender KI-Systeme können zudem Pflichten zur maschinenlesbaren Kennzeichnung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte gelten.

Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ihre bestehenden Hinweise, Veröffentlichungsprozesse und technischen Lösungen die jeweiligen Anforderungen erfüllen.

Gerade im Marketing, im Kundenservice und bei der automatisierten Content-Produktion besteht praktischer Beratungsbedarf.

7. KI-Kompetenz im Unternehmen: Welche Verantwortung trägt die Geschäftsleitung?

Der sichere Einsatz künstlicher Intelligenz ist nicht ausschließlich eine technische Frage.

Mitarbeiter müssen die Grenzen der verwendeten Systeme verstehen. Dazu gehören beispielsweise das Risiko fehlerhafter KI-Ausgaben, der Umgang mit vertraulichen Informationen und die Notwendigkeit menschlicher Kontrolle.

Der AI Act enthielt bereits früh Vorgaben zur Förderung von KI-Kompetenz. Durch den AI Omnibus wurde dieser Bereich vereinfacht und die Rolle der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Förderung von KI-Kompetenz gestärkt.

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung einzelner Pflichten bleibt die Qualifikation der Beschäftigten für Unternehmen von erheblicher praktischer Bedeutung.

Denn unkontrollierter KI-Einsatz kann zu Datenschutzverstößen, der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, diskriminierenden Entscheidungen oder fehlerhaften Arbeitsergebnissen führen.

Aus anwaltlicher Sicht empfiehlt es sich deshalb, klare interne Regeln zu entwickeln.

Dazu können eine KI-Nutzungsrichtlinie, Schulungen für relevante Mitarbeitergruppen, Freigabeprozesse und Zuständigkeiten für die Überprüfung von KI-Ergebnissen gehören.

8. AI Act und DSGVO: Zwei Regelwerke, die zusammen betrachtet werden müssen

Ein häufiger Fehler in der Unternehmenspraxis besteht darin, den AI Act isoliert zu betrachten.

Tatsächlich überschneiden sich die Anforderungen der KI-Verordnung vielfach mit dem Datenschutzrecht.

Verarbeitet ein KI-System personenbezogene Daten, müssen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung weiterhin beachtet werden.

Dazu gehören insbesondere die Anforderungen an eine geeignete Rechtsgrundlage, die Transparenz gegenüber betroffenen Personen, die Zweckbindung und die Datensicherheit.

Je nach Verarbeitung können auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder die besonderen Anforderungen an automatisierte Entscheidungen nach Artikel 22 DSGVO relevant werden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Beschäftigtendaten, Gesundheitsinformationen, Kundendaten oder andere sensible Informationen in KI-Systeme eingegeben werden.

Ein Unternehmen sollte beispielsweise nicht ohne Prüfung davon ausgehen, dass vertrauliche Kundeninformationen bedenkenlos in einen externen KI-Dienst übertragen werden dürfen.

Zu untersuchen sind insbesondere die Datenflüsse, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Anbieter, mögliche Drittlandübermittlungen und die Frage, ob Eingaben für das Training oder die Verbesserung von KI-Modellen verwendet werden.

Die Einhaltung des AI Act ersetzt keine datenschutzrechtliche Prüfung.

Eine sachgerechte Beratung muss deshalb regelmäßig beide Regelungsbereiche berücksichtigen.

9. Wer haftet, wenn künstliche Intelligenz Fehler macht?

Künstliche Intelligenz kann Ergebnisse erzeugen, die überzeugend erscheinen, tatsächlich aber unzutreffend sind.

Solche Fehler können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.

Denkbar sind beispielsweise fehlerhafte Produktempfehlungen, falsche Auskünfte im Kundenservice, diskriminierende Auswahlentscheidungen oder unzutreffende automatisierte Bewertungen.

Die entscheidende rechtliche Frage lautet dann: Wer trägt die Verantwortung?

Eine pauschale Antwort ist nicht möglich.

In Betracht kommen insbesondere vertragliche Schadensersatzansprüche, deliktische Haftung, produkthaftungsrechtliche Ansprüche und weitere spezialgesetzliche Regelungen.

Die konkrete Verantwortung hängt unter anderem davon ab, wer das System entwickelt, bereitgestellt, verändert, eingesetzt oder überwacht hat.

Auch die vertragliche Risikoverteilung zwischen Anbieter und Anwender kann von erheblicher Bedeutung sein.

Der AI Act selbst enthält vor allem regulatorische Pflichten. Er schafft nicht für jeden durch KI verursachten Schaden einen eigenständigen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch.

Verstöße gegen regulatorische Anforderungen können jedoch bei der rechtlichen Beurteilung eines Schadensfalls eine wichtige Rolle spielen.

Für Unternehmen ist daher eine sorgfältige Vertragsgestaltung besonders wichtig.

Leistungsbeschreibungen, Verantwortlichkeiten, Haftungsbegrenzungen, Dokumentationspflichten und Mitwirkungspflichten sollten möglichst eindeutig geregelt werden.

10. Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen den AI Act?

Der europäische Gesetzgeber hat erhebliche Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen.

Bei bestimmten Verstößen gegen verbotene KI-Praktiken können grundsätzlich Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen sein.

Bei bestimmten anderen Verstößen sieht die Verordnung grundsätzlich Bußgeldrahmen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Für die Bereitstellung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen gegenüber zuständigen Stellen können grundsätzlich bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes relevant werden.

Welche Obergrenze im Einzelfall maßgeblich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere Konstellationen gelten besondere Regelungen.

Nicht jeder Verstoß führt automatisch zu einem Bußgeld in dieser Höhe.

Dennoch zeigen die vorgesehenen Sanktionsrahmen, dass der Gesetzgeber die Einhaltung der KI-Verordnung ernst nimmt.

Neben behördlichen Maßnahmen drohen Unternehmen auch Reputationsschäden, Vertragsstreitigkeiten und wirtschaftliche Nachteile.

Eine rechtzeitige rechtliche Prüfung kann dazu beitragen, solche Risiken zu erkennen und zu begrenzen.

11. Was sollten Unternehmen jetzt konkret unternehmen?

Die Umsetzung der KI-Verordnung muss nicht zwangsläufig mit einem umfangreichen und kostenintensiven Compliance-Projekt beginnen.

In vielen Fällen ist zunächst eine strukturierte Bestandsaufnahme sinnvoll.

Schritt 1: KI-Anwendungen erfassen

Welche KI-Systeme werden im Unternehmen bereits eingesetzt? Welche weiteren Anwendungen sind geplant?

Dabei sollten auch Systeme berücksichtigt werden, die einzelne Fachabteilungen ohne zentrale Freigabe verwenden.

Schritt 2: Rechtliche Rollen bestimmen

Ist das Unternehmen Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler eines KI-Systems? Werden Systeme unter eigenem Namen vertrieben oder wesentlich verändert?

Die richtige Rollenbestimmung bildet die Grundlage für die weitere Prüfung.

Schritt 3: Risiken und Verbote prüfen

Sind verbotene KI-Praktiken betroffen? Handelt es sich möglicherweise um ein Hochrisiko-KI-System? Gelten Transparenzanforderungen?

Diese Fragen sollten anhand der tatsächlichen Funktion und des vorgesehenen Einsatzes beantwortet werden.

Schritt 4: Datenschutz und Verträge überprüfen

Sind die Datenverarbeitungen rechtmäßig? Welche Informationen erhält der KI-Anbieter? Wie sind Haftung, Vertraulichkeit und technische Unterstützung geregelt?

Schritt 5: Interne Verantwortlichkeiten festlegen

Wer entscheidet über die Einführung neuer KI-Anwendungen? Wer kontrolliert deren Einsatz? Wer ist Ansprechpartner bei rechtlichen Problemen?

Schritt 6: Maßnahmen dokumentieren

Eine nachvollziehbare Dokumentation erleichtert die interne Steuerung und kann im Konfliktfall helfen, getroffene Entscheidungen und Kontrollmaßnahmen darzulegen.

12. Warum anwaltliche Beratung beim AI Act sinnvoll ist

Der AI Act ist ein komplexes Regelwerk mit zahlreichen Verweisen, Ausnahmen, Übergangsvorschriften und Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten.

Die rechtliche Bewertung lässt sich deshalb nicht zuverlässig allein anhand allgemeiner Checklisten vornehmen.

Insbesondere für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder in sensiblen Geschäftsbereichen einsetzen, kann eine individuelle Prüfung erhebliche Vorteile bieten.

Eine anwaltliche Begleitung kann unter anderem folgende Bereiche umfassen:

Gerade mittelständische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, neue Technologien wirtschaftlich sinnvoll einzusetzen, ohne unverhältnismäßige rechtliche Risiken einzugehen.

Hier kann eine frühzeitige anwaltliche Prüfung helfen, pragmatische und rechtssichere Lösungen zu entwickeln.

13. Häufig gestellte Fragen zum AI Act

Gilt der AI Act auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die Verordnung ist nicht auf Großunternehmen beschränkt. Welche Pflichten gelten, richtet sich insbesondere nach der Rolle des Unternehmens und der jeweiligen KI-Anwendung. Für kleinere Unternehmen sind teilweise Erleichterungen vorgesehen.

Darf mein Unternehmen ChatGPT oder andere generative KI verwenden?

Der Einsatz solcher Systeme ist nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend sind der konkrete Verwendungszweck, die verarbeiteten Daten und die einschlägigen rechtlichen Anforderungen. Insbesondere Datenschutz, Vertraulichkeit und interne Kontrollmaßnahmen sollten geprüft werden.

Muss jede KI-Anwendung angemeldet werden?

Nein. Der AI Act enthält keine allgemeine Registrierungspflicht für sämtliche KI-Anwendungen. Registrierungspflichten betreffen bestimmte gesetzlich geregelte Konstellationen.

Benötigt jedes Unternehmen einen KI-Beauftragten?

Der AI Act begründet keine allgemeine Pflicht, in jedem Unternehmen einen eigenständigen KI-Beauftragten zu bestellen. Gleichwohl kann es organisatorisch sinnvoll sein, klare Verantwortlichkeiten für KI-Compliance festzulegen.

Ist die KI-Verordnung bereits anwendbar?

Ja. Wesentliche Teile gelten bereits. Die Anwendung erfolgt allerdings gestaffelt. Insbesondere für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme bestehen längere Übergangsfristen.

Reicht eine KI-Richtlinie aus, um den AI Act einzuhalten?

Nein. Eine interne KI-Richtlinie kann ein wichtiger Baustein sein. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung der konkreten KI-Systeme und die gegebenenfalls erforderlichen technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen.

14. Fazit: Der AI Act macht KI-Compliance zur unternehmerischen Aufgabe

Die europäische KI-Verordnung verändert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung und den Einsatz künstlicher Intelligenz nachhaltig.

Für Unternehmen entsteht daraus ein zusätzlicher Prüfungs- und Handlungsbedarf.

Nicht jede KI-Anwendung ist hochriskant. Nicht jedes Unternehmen muss sämtliche Anforderungen der Verordnung erfüllen. Entscheidend ist vielmehr, die eigenen KI-Anwendungen richtig einzuordnen und die tatsächlich geltenden Pflichten zu identifizieren.

Wer frühzeitig handelt, kann rechtliche Risiken begrenzen, interne Prozesse verbessern und gegenüber Geschäftspartnern Vertrauen schaffen.

Der AI Act sollte deshalb nicht nur als regulatorische Belastung verstanden werden, sondern auch als Anlass, den Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen rechtlich und organisatorisch auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.


Rechtliche Beratung zum AI Act und zum Einsatz künstlicher Intelligenz

Setzen Sie in Ihrem Unternehmen bereits künstliche Intelligenz ein oder planen Sie die Einführung neuer KI-Systeme?

Dann empfiehlt es sich, die rechtlichen Anforderungen frühzeitig zu klären.

Ob es um die Einstufung eines KI-Systems, die Prüfung von Anbieter- und Betreiberpflichten, Datenschutzfragen, die Gestaltung von KI-Verträgen oder mögliche Haftungsrisiken geht: Eine individuelle rechtliche Bewertung schafft die Grundlage für fundierte unternehmerische Entscheidungen.

Lassen Sie uns prüfen, welche Anforderungen des AI Act für Ihr Unternehmen tatsächlich gelten und welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihr Vorhaben und den möglichen rechtlichen Beratungsbedarf zu besprechen.


KI-Anwalt Fabian Fritsch

KI-Anwalt Fabian Fritsch

Zugegegen: Es gibt die Fachanwaltschaft für künstliche Intelligenz noch nicht, daher ist  der Versuch, die Begrifflichkeit "KI-Anwalt" mit Leben zu füllen, von Visionen, eigenem Interesse und dem Aufbau eigener Erfahrungen geprägt. Fabian Fritsch gründete die Kanzlei Hafencity im Bedürfnis, Unternehmern und Verbrauchern im "Bankrecht 2.0" ein zuverlässiger Begleiter zu sein. gerade im Bank- und Kapitalmarktrecht steigt die Bedeutung von künstlicher Intelligenz rasant.

So fügten sich nach erfolgreicher Kanzleigründ sehr schnell Berührungspunkte zum Recht der Künstlichen Intelligenz ein. Fritsch vertritt  aktuell Opfer von KI-Einsätzen im Bereich von Accountsperrungen, bei Problemen mit Paypal und anderen Zahlungsdienstleistern und im Konflikt mit NEO-Brokern wie Trade Republik oder im Themengebiet Bitcoin-Handel.

Breiten Raum nimmt auch die Vertretung geschädigter Mandanten durch Cyberkriminalität und Identitätsmissbrauch ein, insbesonder bei Auseinandersetzungen mit Banken nach Phishing und anschließendem Kreditkarten-/Onlinebetrug.

Zur Mandantschaft gehören neben geschädigten Verbrauchern auch mittelständische Unternehmer und selbständig Tätige, die KI intensiv in ihre Abläufe einbinden und dabei auf rechtskonforme Lösungen angewiesen sind.